Die Versteigererverordnung VerstV schreibt die öffentliche Versteigerung als eine Präsenzveranstaltung vor, zu der jedermann Zutritt hat. Angesichts der Corona-Pandemie und der gesellschaftlichen Veränderungen in Bezug auf die Digitalisierung der Wirtschaft und der Kommunikationsgewohnheiten tritt der BvV e.V. dafür ein, die Verordnung für öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer und Auktionatoren dem digitalen Zeitalter anzupassen. Es müssen klare, eindeutige Regelungen geschaffen werden, die eine rechtskonforme öffentliche Versteigerung auch online ermöglicht. Ordnungsämter als die Kontrollorgane der öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer, und auch die IHK vertreten — abhängig von der zuständigen Person in diesen Einrichtungen — meist unterschiedliche, teils widersprüchliche Auffassungen. Eine Rechtssicherheit besteht derzeit nicht.
Der BvV e.V. fordert deshalb von den Wirtschaftsministerien der Länder und des Bundes, in naher Zukunft eine gesetzlich festgelegte, bundeseinheitliche Regelung für die Forderungsrealisierung über Pfandrechte zu treffen, die den Anforderungen an eine öffentliche Versteigerung genügt und die die realistische Durchführbarkeit ermöglicht, auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen der DSGVO.