Digi­ta­li­sie­rung: Pfand­rechts­ver­stei­ge­run­gen Online — Anpas­sung der VerstV erforderlich

News & Aktuelles - Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter und besonders qualifizierter Versteigerer

Die Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung VerstV schreibt die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung als eine Prä­senz­ver­an­stal­tung vor, zu der jeder­mann Zutritt hat. Ange­sichts der Coro­na-Pan­de­mie und der gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen in Bezug auf die Digi­ta­li­sie­rung der Wirt­schaft und der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­wohn­hei­ten tritt der BvV e.V. dafür ein, die Ver­ord­nung für öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer und Auk­tio­na­to­ren dem digi­ta­len Zeit­al­ter anzu­pas­sen. Es müs­sen kla­re, ein­deu­ti­ge Rege­lun­gen geschaf­fen wer­den, die eine rechts­kon­for­me öffent­li­che Ver­stei­ge­rung auch online ermög­licht. Ord­nungs­äm­ter als die Kon­troll­orga­ne der öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer, und auch die IHK ver­tre­ten — abhän­gig von der zustän­di­gen Per­son in die­sen Ein­rich­tun­gen — meist unter­schied­li­che, teils wider­sprüch­li­che Auf­fas­sun­gen. Eine Rechts­si­cher­heit besteht der­zeit nicht. 

Der BvV e.V. for­dert des­halb von den Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­en der Län­der und des Bun­des, in naher Zukunft eine gesetz­lich fest­ge­leg­te, bun­des­ein­heit­li­che Rege­lung für die For­de­rungs­rea­li­sie­rung über Pfand­rech­te zu tref­fen, die den Anfor­de­run­gen an eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung genügt und die die rea­lis­ti­sche Durch­führ­bar­keit ermög­licht, auch unter Berück­sich­ti­gung der Bestim­mun­gen der DSGVO.