Stellungnahme des BvV e.V.
Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer e.V.
Öffnung der Immobilien-Zwangsversteigerung für öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer
Einleitung
In zahlreichen europäischen Staaten – darunter Spanien, Großbritannien, die Niederlande sowie in den USA – ist es gängige Praxis, dass öffentlich bestellte Versteigerer Zwangsversteigerungen von Immobilien durchführen. In Deutschland hingegen ist diese Aufgabe seit den 1930er Jahren ausschließlich den Justizbehörden bzw. Rechtspflegern vorbehalten. Diese Regelung stammt aus einer Zeit tiefgreifender wirtschaftlicher Krisen und ist unter heutigen marktwirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen nicht mehr zeitgemäß.
Der BvV e.V. – Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer spricht sich daher nachdrücklich für eine Reform des bestehenden Verfahrens aus:
Auch öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sollen künftig zur Durchführung von Zwangsversteigerungen von Immobilien befugt sein – in Zusammenarbeit mit der Justiz.
Reformbedarf: Systemische Schwächen des Status quo
Die aktuelle Praxis der Zwangsversteigerung durch Rechtspfleger weist strukturelle Defizite auf:
Eingeschränkte Marktansprache aufgrund lokaler/nationaler und deshalb unzureichender Vermarktung, Einschränkung durch vorgeschriebene Arbeitszeiten (keine Wochenendtätigkeit)
Hohe Arbeitsbelastung durch hohe Fallzahlen bei Justizbeamten
Systemisch bedingte mögliche Einbußen bei Verwertungserlösen
Überlastung der Rechtspfleger, fehlende Ressourcen.
Diese Schwächen führen dazu, dass Gläubiger möglicherweise erhebliche Forderungsverluste hinnehmen und Schuldner mit Restverbindlichkeiten oder einer Privatinsolvenz zurückbleiben könnten – mit weitreichenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen.
Ziele der vorgeschlagenen Reform
Der BvV e.V. setzt sich für ein ausgewogenes, modernes Verwertungssystem ein, das:
die Interessen von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen berücksichtigt,
den Wettbewerb fördert und staatliche Monopole abbaut,
höhere Verwertungserlöse generiert,
Schuldner wirksam schützt,
und die Justiz entlastet.
Vorgeschlagene Maßnahmen und Lösungsansätze
1. Einbindung öffentlich bestellter Versteigerer
Öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer verfügen über:
rechtlich definierte Neutralität und Unabhängigkeit (§ 383 BGB),
jahrzehntelange Erfahrung in der Verwertung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte,
moderne, marktorientierte Vertriebs- und Marketingkompetenz,
nationale und internationale Marktanbindung.
2. Kooperative Aufgabenverteilung
Der Rechtspfleger bleibt für die rechtliche Durchführung zuständig.
Der Versteigerer übernimmt die professionelle, kaufmännische Verwertung.
Analoge Zusammenarbeit existiert bereits gemäß § 825 Abs. 2 ZPO zwischen Gerichtsvollziehern und Versteigerern.
3. Professionalisierung der Vermarktung
Nutzung moderner Vermarktungskanäle (Onlineportale, Social Media, Zielgruppenmarketing)
Fundierte Bewertung durch öffentlich bestellte Sachverständige
Individuelle Besichtigungen, auch an Wochenenden
Transparente und laiengerechte Erläuterung des Verfahrens
Schutz der Schuldnerdaten durch Vertraulichkeitspflicht
4. Neue Instrumente zur Erlössteigerung
Einführung eines „weichen Versteigerungsendes“: Sieben-Tage-Frist zur Abgabe von Nachgeboten, analog § 168 InsO
Finanzierung der Vermarktungskosten durch ein „Verwertungsabsicherungsgeld“, anteilig getragen von Kreditnehmer und Kreditgeber
Möglichkeit zur Durchführung von Versteigerungen auch außerhalb von Gerichtsgebäuden
Einführung einer Mitwirkungspflicht des Schuldners zur Besichtigungsermöglichung
Pilotprojekte und regulatorische Umsetzung
Der BvV e.V. schlägt vor, Pilotprojekte zu starten, in denen öffentlich bestellte Versteigerer unter justizieller Aufsicht mit der Durchführung von Immobilienzwangsversteigerungen betraut werden. Die rechtliche Grundlage kann im Rahmen einer klar definierten Zulassungsregelung geschaffen werden. Der Verband bietet an, in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern entsprechende Aus- und Weiterbildungsprogramme zu organisieren.
Gesellschaftlicher Mehrwert
Stärkung der sozialen Gerechtigkeit: Schutz vor willkürlicher Verwertung und Verschleuderung des Eigentums
Förderung der Eigentumsbildung: Reduzierung der Angst vor existenzbedrohenden Verlusten
Entlastung der Justiz: Konzentration auf rechtsstaatliche Kontrolle statt operative Verwertung
Absicherung von Steuerzahlern: Minimierung von Forderungsausfällen bei Banken
Reaktivierung des Immobilienmarkts: Gewinnung neuer Käufergruppen durch bessere Marktansprache
Fazit
Der größte Schuldnerschutz ist ein fairer, marktgerechter Verwertungserlös.
Der BvV e.V. steht bereit, Verantwortung zu übernehmen und einen wirksamen Beitrag zur rechtssicheren, sozialen und wirtschaftlich effizienten Weiterentwicklung des Zwangsversteigerungsverfahrens zu leisten.
Verabschieden wir uns von ineffizienten Monopolen. Vertrauen wir auf die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft – im Interesse aller Beteiligten.
Eberhard Ostermayer
Präsident des BvV e.V.